Was ist ein “Zertifizierter Mediator”?
Der Begriff “Zertifizierter Mediator” ist in Deutschland durch §5 Abs. 2 des Mediationsgesetzes gesetzlich geschützt.
Seit dem 1. September 2017 dürfen sich diejenigen als “zertifizierte Mediatoren” bezeichnen, die
- eine Ausbildung zum zertifizierten Mediator abgeschlossen haben,
- im Anschluss daran eine Mediation durchgeführt und in einer Einzelsupervision nachgearbeitet haben,
- innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung mindestens vier Praxisfälle mediiert und in Supervisionen reflektiert haben,
- regelmäßig an Fortbildungen im Umfang von mindestens 40 Zeitstunden im Vierjahreszeitraum teilnehmen.
Nähere Infos dazu findet ihr hier.