Was ist ein “Zertifizierter Mediator”?

Der Begriff “Zertifizierter Mediator” ist in Deutschland durch §5 Abs. 2 des Mediationsgesetzes gesetzlich geschützt.

Seit dem 1. September 2017 dürfen sich diejenigen als “zertifizierte Mediatoren” bezeichnen, die

  • eine Ausbildung zum zertifizierten Mediator abgeschlossen haben,
  • im Anschluss daran eine Mediation durchgeführt und in einer Einzelsupervision nachgearbeitet haben,
  • innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung mindestens vier Praxisfälle mediiert und in Supervisionen reflektiert haben,
  • regelmäßig an Fortbildungen im Umfang von mindestens 40 Zeitstunden im Vierjahreszeitraum teilnehmen.

Nähere Infos dazu findet ihr hier.